Anspruch nach BEG
Verfolgte des Nazionalsozialismus, die bis 1965 einen Antrag auf Entschädigung für Schäden an Körper und Gesundheit gestellt haben, können bei einer Verschlimmerung ihres Leidens oder bei Entstehung oder Hinzutreten eines Spätschadens eine Neuberechnung Ihres Rentenanspruches verlangen. Wird mit der Neuberechnung erstmals eine verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (vMdE) auch bei Personen über 65 Jahren von 25 vom Hundert (25%) festgestellt, so wird derzeit mindestens eine Monatsrente von 455 Euro ausbezahlt. Der Rentenbetrag kann je nach Einstufung auch erheblich darüber liegen. Für zurückliegende Zeiträume, seit denen eine Veränderung gegenüber der letzten Einstufung besteht, wird der Differenzbetrag rückwirkend ausbezahlt.
Wir prüfen für Sie, ob aufgrund der Veränderung ein Antrag auf Nachuntersuchung in Ihrem Heimatland erfolgsversprechend ist und vertreten Sie gegenüber den Entschädigungsorganen.
Witwen und Witwer von Personen, die eine BEG-Rente erhielten, sollten überprüfen lassen, ob ihnen eine Witwenrente zusteht. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Todesursache des Ehegatten auf den verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden mit zurückzuführen ist.