Entschädigung

Seit 2010 vertritt unsere Anwaltskanzlei Holocaust-Überlebende und ihre Familien bei Ansprüchen auf zusätzliche Rentenzahlungen für Ghettoarbeit gemäß den relevanten gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland (ZRBG). Dieses Regelungen betriffen Holocaust-Überlebende und ihre Ehepartner, die noch am Leben sind oder die nach dem 26. Juni 2002 verstorben sind. Die Regelungen im ZRBG sind ist auch relevant für die Erben dieser Überlebenden und Ehepartner, wenn ein Überlebender oder der Ehepartner Leistungen der Sozialversicherung in Deutschland oder anderer bestimmter Vertragsstaaten wie Israel zu Lebzeiten beantragt hat. Wenn Sie Unterstützung Bereich des ZRBG benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info@siewer.net Wenn Sie Beratung zu Zahlungen im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Verfolgung suchen, die nicht die nicht in Zusammenarbeit mit Ghettoarbeit steht, empfehlen wir, sich an die Claims Conference unter www.claimscon.org zu wenden.
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