Enteignung

 

Unter Enteignung im Zusammenhang mit dem NS-verfolgungsbedingten Verlust von Vermögensgütern ist die Einziehung von Vermögen durch staatlichen Akt zu verstehen. Hierzu gehören vor allem die Fälle, die unter § 3 der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 fielen. Hiernach "verfiel" das Eigentum jüdischer Bürger dem Reich. Diese Fälle sind in der Regel durch entsprechende Behördenakten in den Archiven nachzuweisen.



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