Ghettorente (ZRBG)
Seit einigen Jahren werden in Deutschland die Arbeitszeiten in Ghettos als Beschäftigungszeiten bei der Rente berücksichtigt. Dies führt entweder zu einer Rentenerhöhung oder - falls kein Rentenanspruch besteht - zu einer Minimalrente von ca. 100 bis 300 Euro monatlich. Die meisten Anträge wurden aus rechtspolitisch fragwürdigen Gründen abgelehnt, weil behauptet wird, Zwangsarbeit stünde einem Anspruch entgegen oder weil die Anspruchssteller damals noch zu jung gewesen seien, um zu arbeiten. Die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat diese Behördenpraxis jetzt eingeschränkt. Es bietet sich daher an, jetzt einen Antrag zu stellen bzw. die bereits ergangenen Bescheide überprüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Anspruch auf Ghetto-Rente nach dem ZRBG durchzusetzen.