JCC Good-Will-Fund

 

Personen, die nicht rechtzeitig Ihre Ansprüche wegen Vermögens in Ostdeutschland angemeldet hatten (1992) konnten bis 31.3.2004 bei der JCC beantragen, dass Ihnen 80% der Entschädigungen, die die JCC als Rechtsnachfolgerin für nicht angemeldete jüdische Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüche erhalten hat, ausgezahlt werden. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der JCC, als auch in der Begleitung des Entschädigungsverfahrens nach dem VermG. Oft sind die Entschädigungen, die die JCC von der Bundesregierung erhält, zu niedrig. Wir überprüfen die entsprechenden Berechnungen gerne für Sie.



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