Kunstrestitution

 

Verfolgte Familien, die ihre Kunstwerke während der Nazi-Zeit verkaufen mussten bzw. auf sonstige Weise verfolgungsbedingt verloren haben, können diese soweit sie sich in öffentlichen Sammlungen wie Museen befinden seit 1998 ungeachtet jeder Verjährungsvorschriften zurückfordern. Viele Familien erfahren erst spät, was ihre Großeltern verloren haben. Einsicht in Entschädigungs- und Vermögensakten bringen hierzu oft Hinweise. Wir unterstützen Sie in der Verfolgung dieser Ansprüche gegenüber den Museen und öffentlichen Sammlungen.



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