Nebenklage
Opfer von Straftaten haben im Strafverfahren das Recht, sich der Anklage als Nebenkläger/in anzuschließen. Das bietet die Möglichkeit aktiv am Verfahren teilzunehmen, Anträge zu stellen und auch eine effiziente Bereinigung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen herbeizuführen.
Die Anwaltskosten des Nebenklägers sind grundsätzlich vom verurteilten Straftäter zu übernehmen. Im Falle der Bedürftigkeit des Opfers kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sollte die Staatsanwaltschaft im Einzelfall von einer Anklageerhebung absehen, kommt ggf. die Durchführung eines Privatklageverfahrens in Betracht.