Schadenersatz und Schmerzensgeld
Opfer von Straftaten haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn ein entsprechender Schaden nachgewiesen werden kann.
Hierzu gehören unter anderem:
- Die Kosten der Rechtsverfolgung (nach den gesetzlichen Gebühren)
- Kosten für technische Schutzmaßnahmen (Änderung der Rufnummern, Alarmmelder, etc.)
- notwendige und angemessene Detektivkosten
- Schmerzensgeld (je nach Ausmaß und Dauer der gesundheitlichen meist psychischen Beeinträchtigung)
- Schadensersatz bei Sachbeschädigungen