Stalking und Gewaltschutzgesetz
Wir haben mehrjährige Erfahrung bei der Vertretung von Opfern von Straftaten, insbesondere bei Stalking und erarbeiten mit Ihnen einen Lösungsansatz. Dabei können wir für Sie in unterschiedlicher Weise tätig werden. Wir
- beantragen Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz.
- stellen Strafanzeigen gegen den Täter.
- vertreten Sie als Nebenkläger/in im Strafverfahren gegen den Täter.
- prüfen, ob für Sie Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche oder Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Betracht kommen.
- kümmern uns darum, dass etwaige Ansprüche durchgesetzt werden.
- arbeiten mit Einrichtungen der Opferhilfe zusammen oder
- vermitteln ggf. Schutzmaßnahmen.