Verfolgungsbedingter Verlust
Ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust liegt vor, wenn das Vermögen durch Zwangsverkauf, Enteignung oder "auf andere Weise" entzogen wurde. Entschädigungsberechtigte sind Bürger oder Mitglieder von Vereinigungen, die unter nationalsozialistischer Verfolgung gelitten haben. Dazu gehören vor allem jüdische Bürger.
Ob ein verfolgungsbedingter Verlust vorliegt, ist einer der wichtigsten Punkte bei der Prüfung von Ansprüchen.
Grundsätzlich gilt für rassisch, religiös oder politisch Verfolgte für den Zeitraum vom 30.1.1933 bis zum 8.5.1945 bei Vermögensverlusten die gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit. Die Behörde hat die Beweislast, dass der Vermögensverlust nicht verfolgungsbedingt eingetreten ist.
Oftmals führt die Behörde Sachverhalte an, um die Beweislastregeln zu Lasten der Anspruchsteller zu erschüttern. Wir prüfen den Sachverhalt nicht nur juristisch, sondern betten ihn auch in die historischen Zusammenhänge ein.