Verlust "auf andere Weise"
Bei dem NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust "auf andere Weise" handelt es sich um eine Art Auffangtatbestand. Hierzu gehören u.a.:
- Vermögenseinziehung durch Strafurteile (z.B. bei Widerstandskämpfen),
- Beschlagnahmungen, Zwangsversteigerungen (wenn die Überschuldung verfolgungsbedingt war),
- strafbare Handlungen Dritter - die das NS - Regime billigte -,
- Abgaben (sog. Judenabgaben)
- oder schlicht aufgrund der Tatsche, dass die Verfolgten das Land verließen und ihr Vermögen "im Stich" gelassen haben.