Vermögen in der ehemaligen DDR


Im Gegensatz zur alten Bundesrepublik Deutschland hat die damalige DDR Personen, die zwischen dem 31.1.1933 und dem 8.5.1945 Ihr Vermögen verfolgungsbedingt verloren haben, hierfür nicht individuell entschädigt.

Berechtigte, die bis zum 31.12.1992 einen Antrag auf Rückgabe oder Entschädigung Ihres Betriebes oder Grundstückes gestellt haben, sind noch nicht alle für das ihnen oder ihren Angehörigen widerfahrene Unrecht entschädigt worden. Die Gründe hierfür liegen an der schlechten Personalausstattung der Behörden, an fehlenden Erbnachweisen oder der Annahme der Behörden, dass kein verfolgungsbedingter Verlust vorliege. Oft nimmt auch die Berechnung der Entschädigung viel Zeit in Anspruch. Wir vertreten Sie gegenüber dem BADV um Ihre Berechtigung nachzuweisen, eine zügige und umfassende Entschädigung zu erreichen sowie die Berechnung der Entschädigung zu überprüfen.



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