vMdE
Unter "vMdE" versteht man die verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit kann auch bei Personen, die das Rentenalter längst erreicht haben, vorliegen. Die Höhe der vMdE wird durch ärztliche Gutachten festgestellt, wobei untersucht wird, ob die Beeinträchtigungen verfolgungsbedingt sind oder nicht. Die Gutachten sind oft Anlass rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Verfolgten und Entschädigungsbehörden. Oft weigern sich Behörden eine Nachuntersuchung im Heimatland des Verfolgten anzuordnen, weil sie behaupten, es lägen keine genügenden Anhaltspunkte für eine Verschlimmerung des Gesundheitsschadens vor.