Anerkennung von Qualifikationen
Wer eine Berufsausbildung im Ausland absolviert hat, muss in Deutschland in vielen Fällen zwingend ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, um in diesem Beruf arbeiten zu können. In anderen Fällen ist ein Anerkennungsverfahren nicht zwingend erforderlich, aber möglich und hilfreich für die Arbeitsuche. Wir beraten und unterstützen gerne, wenn im Rahmen dieser Verfahren rechtliche Probleme auftauchen.