Staatsangehörigkeit
Wir vertreten im In- und Ausland lebende Personen bei der Beantragung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit. In den vergangenen Jahren haben wir über 100 solcher Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Unsere Schwerpunkte im Bereich Staatsangehörigkeit sind:
- Doppelte Staatsangehörigkeit (Einbürgerung in Deutschland bei Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit)
- Wiedereinbürgerung von Nachfahren deutscher Juden, die während der Zeit des Nationalsozialismus aus Deutschland fliehen mussten
- Einbürgerung von Kindern deutscher Mütter / nicht-ehelichen Kindern deutscher Väter, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben
- Wiedereinbürgerung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer sonstigen Staatsangehörigkeit